Hausordnung

Diese Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Nutzer des Hauses. Sie enthält Rechte und Pflichten. Sie gilt für alle Bewohner.
Mit dem Einzug in das Boardinghouse wird ein kooperatives und soziales Verhalten von allen Bewohnern erwünscht. Alle Bewohner werden sich nur dann wohlfühlen, wenn alle Bewohner aufeinander Rücksicht nehmen.

Allgemeines

Es darf nichts vom Laubengang oder aus den Fenstern geworfen werden.
Auf den Gängen und Geländern ist keine Wäsche oder Sonstiges auszulegen oder aufzuhängen.
Veränderungen in den Appartements oder an den Möbelstücken, wie Bohren von Löchern oder das Einschlagen von Nägeln o.ä. ist nicht gestattet.
Die Appartements sind nur zu Wohnzwecken zu verwenden.

Sauberkeit

Jeder Bewohner ist dazu verpflichtet, Sauberkeit und Ordnung in seinem Zimmer aufrecht zu erhalten. Auch das gesamte Grundstück ist sauber und in einem reinen Zustand zu halten.

Service

Die Appartements werden automatisch einmal pro Woche vom Boarding-house gereinigt. Handtücher und Bettwäsche werden wöchentlich während der Reinigung gewechselt. Wenn Sie eine Zusatzreinigung wünschen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail. Die hierfür anfallenden Zusatzkosten (siehe unter www.boardinghouse-kastanienring.de) stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung.
Die Appartements müssen für die Reinigung während der Geschäftszeiten, zwischen 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr, für das Reinigungspersonal zugänglich sein.

Kitchenette

Bitte denken Sie daran, das Küchenequipment sauber und ordentlich zu behandeln.
Sollte etwas beschädigt werden, teilen Sie uns das bitte umgehend mit.
Kochen in den Appartements ist nur in den dafür vorgesehenen Kitchenettes gestattet. Diese sind in einem sauberen Zustand zu hinterlassen. Die elektrischen Geräte sind ordnungsgemäss zu benutzen.

Müll

Anfallender Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen entsorgt werden. Auf eine konsequente Trennung des Mülls ist zu achten. Sondermüll und Sperrgut gehören nicht in diese Behälter und sind gesondert zu entsorgen.
In Gullis, Ausguss- oder Toilettenbecken dürfen keine Abfälle, keine schädlichen Flüssigkeiten oder ähnliches geworfen bzw. geschüttet werden.
Im Übernachtungspreis ist eine Endreinigung enthalten. Sofern das Appartement mit außergewöhnlich viel Müll oder mit starker Verun-reinigung hinterlassen wird, werden die zusätzlichen Reinigungskosten in Rechnung gestellt.

Sicherheit

Der Außenbereich und das Grundstück sind videoüberwacht.
Treppenaufgänge und Laubengänge sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten. Kinderwägen sind unter der Treppe abzustellen. Außerhalb des Appartements dürfen, ohne Erlaubnis, keine Gegenstände abgestellt werden.
Das Grillen ist auf dem Grundstück grundsätzlich nicht gestattet.
Auf den Laubengängen und im Treppenbereich ist kein offenes Licht oder brennbares Material gestattet.
Aus feuerpolizeilichen Gründen dürfen keine zusätzlichen Geräte, wie z.B. Tauchsieder, Kochplatten, Heizöfen, Klimaanlagen o.ä. in den Appartements aufgestellt werden.
Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen ist untersagt.
Bei Undichtigkeiten und sonstigen Mängeln an den Wasserleitungen ist sofort das zuständige Versorgungsunternehmen und der Vermieter zu benachrichtigen.

Sorgfaltspflicht

Eingangstüren und Fenster müssen bei Verlassen der Appartements stets geschlossen werden, um Beschädigungen durch das Wetter (Sturm, Regen oder Schneefall) zu vermeiden.
Bitte schalten Sie auch alle Lichter aus, bevor Sie die Räume verlassen.
Das Boardinghouse übernimmt keine Haftung für den Verlust Ihrer Wertgegenstände.
Eltern haften für Ihre Kinder.

Lärm

Ruhestörender Lärm ist im gesamten Boardinghouse sowie auf den Laubengängen zu vermeiden. Türenschlagen, Lärm, laute Unterhaltungen und dergleichen haben zu unterbleiben. Besondere Rücksichtnahme ist in der Zeit von 22:00 Uhr und 06:00 Uhr geboten. Rundfunk-, Musik- und Fernsehgeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Feiern und laute Musik sind im Boardinghouse und im Außenbereich strengstens verboten.

Beschädigungen/Mängel

Bitte melden Sie Beschädigungen/Mängel am Inventar unverzüglich an den Vermieter, da Sie anderenfalls für Beschädigungen haftbar gemacht werden. Bewohner werden außerdem für Beschädigungen die durch Ihre Besucher verursacht wurden, haftbar gemacht.

Rauchen

Rauchen ist in den Appartements und auf den Laubengängen nicht gestattet.
Im Falle der Verletzung wird der Bewohner haftbar gemacht und zahlt eine Minimum-Strafe von Euro 300,00. Im Falle daraus resultierender Renovierungskosten, die höher ausfallen, werden diese dem Bewohner in Rechnung gestellt.
Auf dem Grundstück ist das Rauchen nur in unmittelbarer Nähe der vorhandenen Aschebehälter gestattet.

Fahrzeuge

Das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen gestattet.
Autos und Motorräder dürfen auf dem Grundstück weder gewaschen werden, noch dürfen Ölwechsel und Reparaturen durchgeführt werden.
Beim Befahren des Grundstücks und der Parkplätze ist grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
Das Abstellen von Fahrrädern ist grundsätzlich in den dafür vorgesehenen Fahrradparkplätzen erwünscht. Herrenlose Fahrräder werden der zuständigen Behörde gemeldet und gegebenenfalls vom Vermieter entfernt.

Besuch

Besuch hat sich an die im Boardinghouse geltende Hausordnung zu halten. Bei Verstößen behält sich der Vermieter das Recht vor, ein Hausverbot auszusprechen.
Stark alkoholisierter oder unter Einfluss von Drogen stehender Besuch darf sich im Boardinghouse nicht aufhalten.
Besuch darf nur ins Haus, wenn der Bewohner, der besucht werden soll, anwesend ist. Der Zugangscode zur Eingangstüre darf an den Besuch grundsätzlich nicht weitergegeben werden.
Der Bewohner ist für seinen Besuch verantwortlich und haftet für von Besuchern auch Mitbewohnern gegenüber verursachte Schäden.
Es ist nicht erlaubt, mit mehr als der gebuchten Personenzahl im Zimmer zu übernachten.
Prostitution ist nicht erlaubt.

Haustiere

Das Halten von Tieren jeglicher Art ist in dem Boardinghouse nicht erlaubt.

Abreise

Check-Out ist spätestens um 11:00 Uhr.

Missachtung der Regeln

Das Boardinghouse kann das Mietverhältnis ohne Rückerstattung des Mietpreises beenden, sollten die AGB’s oder Hausordnung missachtet werden und/oder im Falle von physischer und/oder psychischer Gewalt und/oder Diskriminierung jeglicher Art gegen andere Bewohner oder Mitarbeiter des Boardinghouses.