AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Boardinghouse Kastanienring GmbH
Präambel
Der Mieter beabsichtigt, ein Appartement im Boardinghouse, Kastanienring 1, 85293 Reichertshausen/Grafing zu mieten. Mit der vorhergehenden vertraglichen Regelung und der nachfolgenden Vereinbarung werden sämtliche Rechte und Pflichten der Parteien geregelt.
Vorherige vertragliche Regelung: Rechte und Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag
(1) Wird ein Appartement bestellt und zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht Schriftform ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes ist zur Bereitstellung der gebuchten Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum verpflichtet. Der Gast hat den Unterkunftspreis wie vertraglich vereinbart zu entrichten.
(3) Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn dieser die gebuchte Unterkunft aus Gründen, die in seiner Risikosphäre liegen, nicht nutzen kann (Ausnahme: Höhere Gewalt). Dies gilt nicht, soweit die Parteien ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
(4) Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf seinen Anspruch anrechnen lassen.
(5) Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes ist nach Treu und Glauben gehalten, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.
(6) Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(7) Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss bei einer von ihm verschuldeten Nichtbereitstellung der gebuchten Unterkunft (z.B. wegen Überbuchung) dem Gast Schadensersatz leisten. Nur in Fällen höherer Gewalt, etwa bei Naturkatastrophen wird der Inhaber des Beherbergungsbetriebes von der Leistung frei.
§ 1 Vertragsabschluss, -partner, -haftung
(1) Der Vertrag kommt durch den Abschluss einer Buchung mit Übersendung der Buchungsbestätigung zustande.
(2) Vertragspartner sind das Boardinghouse Kastanienring und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden gebucht, haftet er dem Boardinghouse Kastanienring gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Boardinghouse eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
§ 2 Mietsache
(1) Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken ein Appartement im Boardinghouse Kastanienring, Kastanienring 1, 85293 Reichertshausen/Grafing.
(2) Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit nach Erhalt der Buchungsbestätigung und Zahlungsnachweis online einen Zugangscode für das gebuchte Appartement und den Waschraum. Dieser ermöglicht einen Zugang rund um die Uhr. Eine Weitergabe des Zugangscodes an unberechtigte Dritte ist nicht gestattet. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er rechtlich zum Ersatz des Schadens, der Dritten infolge einer Verletzung seiner Pflichten entsteht, haftbar sein kann.
(3) Der Mieter übernimmt die Mieträume in dem vorhandenen und ihm bekannten Zustand als vertragsgemäß, insbesondere als in jeder Hinsicht bezugsfertig und unbeschädigt. Über mögliche Nachteile wurde der Mieter in Kenntnis gesetzt, er akzeptiert diese als vertragsgemäß, da diese Nachteile bei der Mietpreisfindung berücksichtigt worden sind.
(4) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Appartements sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nicht gestattet.
§ 3 Miete
(1) Der Mietpreis bestimmt sich nach der konkret getroffenen Vereinbarung vorab. Die Endreinigung ist im Mietpreis enthalten.
(2) Im Mietpreis sind zudem enthalten: Bettwäsche, Handtücher, Küchentücher sowie alle weiteren Nebenkosten.
§ 4 Mietdauer
(1) Das Mietverhältnis endet zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Die maximale Dauer der Kurzzeitmiete beträgt 6 Monate. Eine Anmietung kann tage-, wochenoder monatsweise erfolgen.
§ 5 Mietzahlungen
(1) Der Mieter leistet den gesamten Mietpreis binnen der vereinbarten Frist im Voraus mittels Kreditkarte oder per Paypal.
(2) Nach Erhalt der Zahlungsbestätigung wird vermieterseits unverzüglich der eingangs erwähnte Zugangscode digital versandt. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang auf dem Konto des Vermieters an.
§ 6 Instandhaltung der Mietsache
(1) Der Mieter ist verpflichtet, das Appartement und die gemeinschaftlichen Einrichtungen schonend und pfleglich zu behandeln. Schäden an und in dem Appartement sind dem Vermieter sofort anzuzeigen. Für durch verspätete Anzeigen verursachte weitere Schäden haftet der Mieter.
(2) Der Mieter hat für die Dauer der Nutzung für eine ordnungsgemäße Reinigung der Mieträume zu sorgen. Im Falle der Zuwiderhandlung haftet er für den entstandenen Schaden.
(3) Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhutsund Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Es obliegt dem Mieter zu beweisen, dass kein Verschulden vorgelegen hat.
(4) Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Besucher und Personen, die sich mit seinem Willen in dem Appartement aufhalten oder ihn aufsuchen, verursacht worden sind.
§ 7 Rücktritt des Hotels
(1) Ferner ist das Boardinghouse berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
a. Appartement unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person
des Kunden oder des Zwecks gebucht werden.
b. das Boardinghouse begründeten Anlass zur Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der
Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des
Boardinghouses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereichs des Boardinghouses zuzurechnen ist.
§ 8 Sonstiges
(1) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in den Appartements und im Laubengang striktes Rauchverbot herrscht.
(2) Es ist zudem darauf hingewiesen, dass das Gelände videoüberwacht wird.
(3) Für die allgemeinen Verhaltensregeln gilt die Hausordnung, die Bestandteil dieses Vertrages ist – siehe Aushang
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Boardinghouses Kastanienring.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Boardinghouses Kastanienring. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
(4) Es gilt deutsches Recht.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Boardinghouse Kastanienring GmbH, Ludwig-Ganghofer-St. 10, 85293 Reichertshausen | Geschäftsführung: Nadine Birkner | Amtsgericht Ingolstadt HRB 10543 | USt-ID Nr.: DE350476418 | Bankverbindung: Sparkasse Freising IBAN DE30 7005 1003 0025 8917 22 | www.boardinghouse-kastanienring.de